Auszug aus unserer Vereinssatzung
Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug aus unserer Vereinssatzung. Die vollständige Vereinssatzung kann auf Anfrage per Mail zugesendet werden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Beitragsordnung ist in unserer Vereinssatzung unter §4 Mitgliedsbeitrag in den Unterpunkten (1) und (3) zu finden.
- §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen [Serengeti Flora Alliance (SFA)] e.V. und hat seinen Sitz vorerst online bis ein Standort für den Vereinssitz gefunden wurde.
- §2 Zweck und Ziele des Vereins (1) Der Verein hat den Zweck, die Legalisierung von Cannabis und die Verbesserung der Lebensqualität von Cannabis-Konsumenten zu fördern. Dabei versteht sich die Serengeti Flora Alliance (SFA) e.V. als Cannabis Social Club (CSC) und nicht als klassische Anbauvereinigung. (2) Als Cannabis Social Club (CSC) verfolgt der Verein das Ziel, seinen Mitgliedern einen sicheren und legalen Zugang zu qualitativ hochwertigem Cannabis zu ermöglichen, unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Der Verein ist bestrebt, eine nachhaltige und gemeinschaftsorientierte Struktur aufzubauen, die den Mitgliedern nicht nur Cannabis zur Verfügung stellt, sondern auch Aufklärung, Unterstützung und Schutz bietet. (3) Der Verein Serengeti Flora Alliance e.V. (SFA) verfolgt keine gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Alle Aktivitäten des Vereins richten sich nach den Prinzipien eines Cannabis Social Clubs, in dem der Anbau und die Verteilung von Cannabis unter den Mitgliedern streng reglementiert und dokumentiert werden. (4) Der Verein verfolgt seine Ziele insbesondere durch: · Informations- und Aufklärungsarbeit über Cannabis und seine Wirkungen · Unterstützung von Cannabis-Konsumenten bei rechtlichen und gesellschaftlichen Problemen · Bereitstellung von sicheren, legalen und qualitativ hochwertigen Cannabisprodukten für seine Mitglieder · Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Cannabis
- §3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und sich mit dem Zweck des Vereins identifizieren. (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
- §4 Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 300 Euro pro Jahr. (2) Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen den Mitgliedsbeitrag ermäßigen oder erlassen. (3) Zusätzlich haben die Mitglieder die Möglichkeit, monatlich maximal 150 Euro zu zahlen um maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat zu beziehen. Jedes Mitglied hat das Recht, Cannabis zu beziehen, unterliegt jedoch den folgenden Bedingungen: (a) Jedes Mitglied kann bis zu zweimal im Monat maximal 25 Gramm Cannabis beziehen. Der monatliche Bezugspreis (bei 50 Gramm insgesamt) beträgt derzeit 150 Euro. Dieser Preis unterliegt möglichen Anpassungen gemäß den aktuellen Kosten und der geltenden Gesetzeslage. Der Verein behält sich das Recht vor, den Preis und die erlaubte Grammmenge zu ändern, um den gesetzlichen Bestimmungen und den aktuellen Marktkosten gerecht zu werden. (b) Änderungen des Preises und der erlaubten Grammmenge werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt und treten zu einem festgelegten Datum in Kraft. (c) Mitglieder werden über Preisänderungen und erlaubte Grammmengen in angemessener Weise informiert, und der Verein strebt stets eine transparente und faire Cannabis-Verteilung an.
- §6 Organe des Vereins (1) Die Organe des Vereins sind: - der Vorstand (2) Der Vorstand ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins. Er trägt die Hauptverantwortung für alle Entscheidungen, die den Verein betreffen, insbesondere in organisatorischen, finanziellen und strategischen Angelegenheiten. (3) Die Mitglieder des Vereins haben Mitspracherechte in begrenzten Bereichen, insbesondere bei der Auswahl von Cannabissorten, der Planung und Durchführung von Events sowie bei sozialen und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Verein. Diese Mitspracherechte beschränken sich auf beratende Funktionen, während der Vorstand die endgültige Entscheidung trifft.
- §7 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern. · Vorstandsvorsitzender (Pressesprecher): Ibrahima Jauernig · Vorstandsvorsitzender (Vertretungsberechtigt): Dennis Klatt · Vorstandsvorsitzender (Vertretungsberechtigt, Kassenwart/Schatzmeister): David Mai · Vorstandsvorsitzender (Schriftführer/Sekretär): Marc Nedjed · Vorstandsmitglied: Pascal Jahn · Vorstandsmitglied: Julian Jenner · Vorstandsmitglied: Kevin Keiper
Offizieller Partner